Patientenbeteiligung

Tausende vermeidbare Todesfälle durch Sepsis –
Patientenvertretung will durch neues Qualitätssicherungsverfahren Leben retten
Berlin, 11.12.2017. Bei 136.500 Menschen in Deutschland wurde 2015 eine schwere Sepsis oder ein septischer Schock diagnostiziert. Mehr als 41 % starben noch im Krankenhaus, viele andere erlitten dauerhafte Schäden. Das liegt auch daran, dass die Sepsis nicht immer frühzeitig erkannt und behandelt wird. Um hier Verbesserungen zu bewirken hat die Patientenvertretung im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Qualitätssicherungsmaßnahme gestellt. Zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle könnten so pro Jahr vermieden werden.

Die ganze Pressemitteilung finden Sie unter

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Vortrag Kommunikation Arzt – Patient mit Herrn PD Dr. Kubulus, Leiter Qualitätssicherung Uniklinik Homburg 7.12.17 im Haus der Ärzte, Saarbrücken

Was können/ müsssen Ärzte tun, um Komunikationsschwierigkeiten zu überwinden, damit Behandlungsfehler erst gar nicht enststehen, was die Patienten und Patientinnen? Wie kann ein entspanntes Klima entstehen, damit Patienten das Gefühl haben, gut informiert aus einem Gespräch herauszugehen? Welche Beeinträchtigungen verschärfen das Problem von Kommunikationsfehlern?

Diese und andere wichtige Fragen im Arzt- Patientenverhältnis konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit Herrn Dr. Kubulus in anschaulicher Wiese diskutieren. Herzlichen Dank für diesen Nachmittag an den Referenten!

Die Folien zu dem Vortrag finden Sie unter

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So können Parteien bei Patienten punkten!

6 Forderungen der Saarländischen Kassenärzte an die Parteien und Kandidaten der Landtagswahl

Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) ist zuständig für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der Menschen im Saarland.

Durch Gesetze, welche die Interessen einzelner politischer Parteien bzw. Interessen der Krankenversicherungen in den Mittelpunkt gestellt haben, sind die saarländischen Kassenärzte seit Jahren in ihrem Dienst für die Patienten eingeschränkt.

Deshalb hat die Vertreterversammlung der KVS den folgenden Aktionskatalog formuliert. Die Vertreterversammlung ist das demokratische Gremium von rund 2.000 niedergelassenen Ärzten, die wiederum rund 6.000 Mitarbeiter beschäftigen.

Die Forderungen der saarländischen Kassenärzte an die politischen Parteien und Kandidaten zur saarländischen Landtagswahl lauten:

 

  1. Wiederherstellung der durch die Krankenkassen eingeschränkten Therapiefreiheit

Kein Arzt darf länger an einer Methode oder an einer bestimmten Therapie gehindert werden, die aus seiner Erfahrung für den jeweiligen Patienten die beste ist. Die Therapiefreiheit ist die alternativlose Voraussetzung für eine angemessene individuelle Behandlung der Patienten, die dem Arzt ihre Gesundheit oder Genesung anvertrauen.

 

  1. Stopp mit der Budgetierung ärztlicher Leistungen für die Versicherten

Die Krankenkassen versprechen ihren rund 70 Millionen Versicherten in Deutschland unbegrenzte Leistungen. Gleichzeitig stellen sie für diese unbegrenzten Leistungen nur eine vorher festgelegte Menge Geld zur Verfügung. Die Folge: Der Arzt kann nicht für jeden Patienten die notwendigen Leistungen erbringen. Oder: Er und sein Team müssen ab der Überschreitung des Budgets ohne angemessene Vergütung arbeiten. Das tun viele Ärzte, weil sie sich für ihre Patienten verantwortlich fühlen.  Frage: Ist das fair und gerecht?

 

  1. Informationstechnologie (IT) nur zum Wohle des Patienten

Befund- und Patientendaten, die Ärzte erheben, müssen mit größter Sorgfalt vor wirtschaftlichen Interessen Dritter geschützt werden und streng vertraulich bleiben. Insbesondere dürfen Krankenversicherungen keinen Zugriff auf individuelle Patientendaten erhalten. Die KVS unterstützt nur solche IT-Lösungen, die dem Patienten dienen. Sie wird sich im Interesse der Patienten allen anderen Lösungen mit großer Energie widersetzen.

 

  1. Möglichkeit zum Abschluss kassenartenspezifischer Gesamtverträge für das Saarland

Die Krankenkassen bewerten die Angemessenheit des Versorgungsbedarfs aufgrund unterschiedlicher Versichertenstrukturen und regionaler Schwerpunkte zum Teil recht unterschiedlich. Um regionale Besonderheiten stärker berücksichtigen zu können, setzt sich die KVS dafür ein, dass kassenartenspezifische Gesamtverträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland wieder erlaubt werden. Dies würde die ambulante ärztliche Versorgung der Saarländer verbessern.

 

  1. Respekt vor der Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit des Arztes

Für das Vertrauen der Patienten zu ihrem Arzt ist ganz wichtig, dass er frei und selbständig unabhängige Entscheidungen für seine Patienten trifft. Parteien, die dieses Prinzip durch Ausbau von anonymen medizinischen Versorgungszentren aushebeln wollen, sind für die saarländischen Vertragsärzte nicht wählbar.

 

  1. Ambulant vor stationär!

Die Vertreter der saarländischen Kassenärzte fordern die politischen Parteien auf, konsequent nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ zu handeln. Dies ist kosteneffizient und erspart dem Patienten unnötige Klinikaufenthalte. Eine weitere Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung werden die 2000 saarländischen Vertragsärzte nicht tatenlos hinnehmen.

 

Kassenärztliche Vereinigung Saarland

Europaallee 7 – 9

66113 Saarbrücken

Tel.: 0681 99 83 70

Fax: 0681 99 83 7-140

 

E-Mail: k.kaiser@kvsaarland.de
Internet: www.kvsaarland.de


 

Patienteninformation – Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs

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BGH: Patientenverfügung und -vollmacht müssen konkret sein

Karlsruhe – Eine Patientenverfügung muss sich konkret zu einzelnen medizinischen Be­handlungen oder zu bestimmten Krankheiten äußern. Die Formulierung, „lebensver­län­gernde Maßnahmen“ seien nicht erwünscht, reicht nicht aus, um eine künstliche Ernäh­rung zu beenden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

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Online Handbuch Empowerment

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein Online-Handbuch (http://www.handbuch-empowerment.de) für das Empowermentbehinderter und chronisch kranker Menschen in der gesundheitlichen Selbsthilfe erstellt.
“Empowerment meint die Stärkung, die Aktivierung und die Wiederentdeckung der vorhandenen Fähigkeiten mit dem Ziel, das eigene Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu führen und die persönlichen Interessen selbst zu vertreten”, betont Barbara Vieweg,
stellvertretende Geschäftsführerin der ISL und die Verantwortliche für die Handbuch-Entwicklung.
“Das Schöne dabei ist ja: Empowerment muss einem nicht in die Wiege gelegt worden sein -Empowerment kann man lernen!” Dazu hat die ISL in der Vergangenheit immer wieder Trainings angeboten. Um das Empowerment-Konzept noch stärker zu verbreiten, wurde jetzt ein vollkommen neues Online-Handbuch entwickelt, eine wahre Fundgrube für die Ideen- und Materialsammlung. Neben erläuternden Texten zum Empowerment finden Interessierte ganz konkrete Anleitungen und Arbeitsblätter sowie Ablaufpläne für einzelne Formate: von einem kurzen Schnupperabend bis zu mehrtägigen Trainings. “Das Online-Handbuch ist gedacht für alle, die sich allgemein zum Empowerment in der gesundheitlichen Selbsthilfe informieren wollen” erläutert Vieweg, “aber auch für Selbsthilfegruppen, die Empowerment-Angebote planen und
für Empowerment-Trainer*innen, die Anregungen für ihre Tätigkeit benötigen. Ergänzend zur Online-Version liegt ein kleines “Em-Power-Heft” gedruckt vor. Es kann bei Trainings von den Teilnehmenden zur Dokumentation der eigenen Arbeit genutzt und in Gruppenstärke
bei der ISL-Bundesgeschäftsstelle gegen Portokosten angefordert werden.


Die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Um den mehr als 70 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bei Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stimme zu geben, wurde am 1. Januar 2004 die Patientenvertretung ins Leben gerufen

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Patientenbeteiligung im Saarland

Die Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. ist
als maßgebliche Organisation zur Wahrnehmung
der Interessen der Patientinnen und Patienten
und der Menschen mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen anerkannt.

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